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Diese Webseite wurde erstellt, weil es  zwei Arten von Zivilrecht gibt, was  nicht öffentlich bekannt gemacht wird.  Die offizielle Rechtsprechung durch die Staatsgewalt, und die Rechtsprechung durch Rechtsanwälte und Staatsbeamte.      Machtmissbrauch und Willkür ist gängige Praxis in der BRD, gegen die betroffenen Einzelpersonen wehrlos sind. Seilschaften, vorsätzliche arglistige Täuschung und Rechtsbeugung werden nicht bestraft, weil diesbezügliche Strafanzeigen  ohne  Ermittlungsverfahren von den kontaktierten Staats- und Generalstaatsanwälten  abgewiesen werden.  Zivilrechtliche Maßnahmen sind auch nicht möglich, weil Anwälte sich ebenfalls weigern, in solchen Fällen tätig zu werden. (Sie sind ja die Nutznießer). Die Bereitstellung eines Notanwaltes wird verwehrt, obwohl der Gesetzgeber dies ausdrücklich vorsieht. Das Recht auf rechtlichem Gehör vor Gericht (Art.103 GG) wird verwehrt und auch das Grundrecht auf wirksame Beschwerde  mit einer sachlichen Bearbeitung und einen sachlichen Bescheid, wird einzelnen Menschen verwehrt.
Art.17&19 Grundgesetz (GG).

Ein diesbezügliches Verfassungsgerichtsurteil, (BVerfG,22.04.1953-BvR162/51 RN20-23) in der eine sachliche Bearbeitung und einen sachlichen Bescheid gefordert wurde, blieb unberücksichtigt. Die Petition wurde abgewiesen und unsachlich begründet. Das Grundgesetz mit ihren Grundrechten wird ungestraft ignoriert, und ist somit bedeutungslos. (Auch die Art.1Abs3GG. und Art.3 Abs.1 GG). Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die für alle Europäern bindend ist, wird ebenfalls ignoriert, und wir sind deshalb nicht gleichberechtig mit den anderen Europäischen Menschen. Rechtsanwälte dürfen somit ungestraft den gesamten Rechtsweg blockieren. Damit sind auch die Wege zum Verfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte blockiert. Anwälte sind  für deutsche Menschen die höchsten Richter auf Erden. 

Der Rechtsverlust wird genau so schmerzhaft empfunden, wie der Verlust des eigenen Kindes, dass ermordet worden ist, ohne dass die Staatsgewalt der BRD den oder dieTäter bestraft. Im Gegenteil, man wird mit Bossing und Mobbing attackiert, wenn man nach Art. 20 Abs.4 Grundgesetz Widerstand leistet.

Da die Psyche der Menschen in der BRD nicht als verletzliches Körperteil betrachtet wird, sind alle angegangenen Behörden, Amts- und Rechtsträger und auch die öffentlichen Medien, mundtod. Sie sind ja nicht betroffen.

   Die Verschmutzung eines Gebäudeteils das ein Mieter eines Miethauses verursacht hat, will er nicht selbst beseitigen ( §249 Abs.1 BGB). Des Weiteren hatte er Mietschulden gemacht, gegen die die Anwälte nichts unternahmen und vorsätzlich in strafrechtlicher Weise verbotene Maßnahmen gegen mich ergriffen haben, um mir den Rechtsweg zu blockieren und somit ging ich leer aus. Diese Straftaten wurden nicht geahndet, weil kein weiterer Anwalt und kein Staatsanwalt dazu bereit waren.                                                                                                 

     Da Anwälte keine Bringschuld haben, wie Handwerker und Kaufleute, kann ihr Fehlverhalten nicht wirklich geahndet werden, weil auch hier kein Anwalt eine solche Klage führen würde, und vor Gericht Anwaltszwang  besteht. Einzelne Bürger sind der Willkür, Seilschaften und dem Machtmissbrauch ausgesetzt.

Eine Petition an den deutschen Bundestag, in der gefordert wurde, dass Menschenrechtsverletzungen in des Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll, wurde ohne plausible Begründung abgelehnt.  ( Pet 4-16-07-4500 )

In einer weiteren von mir gestarten Petition (Pet4-20-07-99999-001361) wurden Gesetzesänderungen gefordert. Sie wurde nach einer aktuellen Stellungnahme der Bundesregierung vom Ausschussdienst des Petitionsausschuß des deutschen Bundestages zunächst unsachlich bearbeitet, weil sie nur den §78 ZPO betrachteten, der geändert werden sollte, was nicht in Frage kam und von mir auch nicht gefordert wurde. Eine Einschränkung des Anwaltszwangs (§78 ZPO) sei nicht sachgerecht, so steht es im Antwortschreiben der Bundesregierung. Pet4-20-07-3005-001361.  Nach einem weiteren Beschwerdebrief wurde meine Petition dann doch zwecks Überprüfung  an die Berichterstatter  weitergeleitet und angeblich intensiv bearbeitet.

Das neue Aktenzeichen lautet Pet 4-20-07-380-001361                 

Rechtsanwälte strukturieren und filtern den Prozessstoff, und gewährleisten  die Chancen - und Waffengleichheiten vor Gericht. Des Weiteren sollen sie vor Fehlurteilen und Rechtsverlust schützen, heißt es im Antwortschreiben der Bundesregierung. In der Petition wurden von mir zwar Gesetzesänderungen gefordert, welche Gesetze,  sollte die legislative Staatsgewalt entscheiden. Sie braucht keine aktuelle Stellungnahme der Bundesregierung. Des Weiteren wurde der Kernpunkt meiner  Beschwerde ignoriert, in der ich auf meine  Rechtlosigkeit hingewiesen habe. Wenn Anwälte das genaue Gegenteil von dem tun was im Sinne des geltenen Rechtes und der geltenden Gesetze ist, will die Bundesregierung trotzdem keine Änderungen zulassen, und den Weg zu Gesetzesänderungen blockieren. Die legislative Staatgewalt soll  wegschauen, wenn die Artikel des Grundgesetzes mit ihren Grundrechten ignoriert werden und somit bedeutungslos sind, ebenso die Menschenrechte der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6 und Art 13 EMRK). Willkürrecht und Seilschaften soll auch weiterhin möglich sein.

Ein weiteres Schreiben, in der auf die Unsachlichkeit  hingewiesen wurde, führte zu einer weiteren Bearbeitung unter dem Aktenzeichen Pet 4-20-07-380-001361.            

     Anwälte brauchen in der Praxis keine negativen Folgen befürchten, denn eine grobe Fahrlässigkeit kann und will keiner nachweisen. Das Grundgesetz mit ihren Grundrechten ist dadurch bedeutungslos.  Fehlurteilen und Rechtsverlust sollen im Vorfeld von Anwälten begangen werden, weil die Bundesregierung das so will. "Mutter Justitia"  soll den "Kopf im Sande stecken", wie die heutige Rechtsprechung manipuliert und ausgehebelt wird. Handelt die Bundesregierung noch im Namen des Volkes ohne Verantwortung zu übernehmen? Das Grundgesetz- und Grundrechtsverletzungen nicht bestraft werden, stellt die gesamte Rechtsprechung in Frage, und dass ist  nicht der Wille des Volkes.                                       Der Bundespräsident ist als Staatsoberhaupt seinem geleisteten "Eid" verpflichtet, und muss eingreifen, wenn die demokratische Rechtsordnung in Gefahr ist. Aber er ließ mitteilten,  dass er nicht zuständig sei.

    Die Bundesregierung darf die immer noch gültige Verfassung nicht ignorieren und der legislative Staatgewalt vorschreiben, ob Gesetze geändert werden oder nicht. Die Dreifachteilung der Staatsgewalt verbietet eine Bevormundung.  Das Volk wird von den öffentlichen Medien nicht über die Rechtlosigkeit einzelner Bürger informiert, weil sie keine Nestbeschmutzer sein wollen oder dürfen.  Die demokratische Rechtsstaatlichkeit wird ohne Wissen des Volkes ausgehebelt, durch Machtmissbrauch, Willkür und Seilschaften, weil ja angeblich  "Chancen - und Waffengleichheiten vor Gericht bestehen soll". Ebenso soll kein "Rechtsverlust vor Gericht" stattfinden, deshalb sollen Anwälte vorher den Rechtsweg blockieren. Sie sind ja für bundesdeutsche Bürger die höchsten Richter auf Erden, und das soll auch so bleiben.. Einzelne Bürger werden nicht als Menschen betrachtet, sondern als "rechtlose Sache" die von Anwälten abgeurteilt werden und die erhalten dafür auch noch die Anwaltshonorare von den betroffenen Menschen.

Inhaftierte Massenmörder und Kinderschänder haben mehr Rechte wie einzelne Menschen. Die Psyche der Menschen wird nicht als menschlicher Körperteil betrachtet und existiert deshalb auch nicht für die Staatsgewalt der BRD und der Bundesregierung.

In  weiteren Links ist die gesamte Angelegenheit ausführlich beschrieben.    

Am 2.12.2021 wurde der Empfang meiner oben beschriebenen Petition schriftlich bestätigt.

Nach mehrfachem Schriftwechsel und Änderungen des Aktenzeichens wurde mir mit dem Schreiben vom 17.02.2022 versichert, dass meine Petition möglichst zeitnahe durch eine  parlamentarische Prüfung bearbeitet wird, und ich würde eine Nachricht erhalten.

Am 23.06.2022 bekam ich ein Schreiben, in der ich von der Weiterleitung meiner Petition an den Berichterstattern des Petitionsausschussens des deutschen Bundestag berichtet wurde. Diese werden sich intensiv mit meinem Anliegen befassen, und anschließend wird meine Petition dem gesamten Petitionsausschuss und dem Plenum des Deutschen Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt.

Am 19.12.2022 wurde meine Petition ( Pet4-20-07-380-001361 ) abgewiesen. Der Petitionsausschuß erkannte, dass keinen gesetzgeberischen, insbesondere keinen strafgesetzgeberischen Handlungsbedarf erforderlich sei.

Mit der Falschbehauptung, ich hätte die Abschaffung des Anwaltszwang (vor weiterführenden Gerichten) gefordert und auch die Beschwerde, dass Anwälte ungestraft den Rechtsweg blockieren dürfen, weil die damit verbundene Straftat nicht wirklich eingeklagt werden kann,  wurde die Petition abgewiesen. Ebenso äußerte man sich nicht zu meiner Aussage, dass nach der Wiedervereinigung Rechtsanwälte in der BRD praktisch ungestraft sich als höchte Richter auf Erden betätigen und damit auch Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden abgewiesen werden, weil diese Beschwerden nur zugelassen werden, wenn der reguläre Rechtsweg zu Ende gegangen worden ist, was aber durch die Blockierung des regulären Rechtsweg verhindert wird. Meine weiteren diesbezöglichen schriftlichen Hinweise auf die Falschbehauptungen wurden ignoriert.

Eine sachliche Bearbeitung und ein sachlicher Bescheid, wie es das Bundesverfassungsgericht im Urteil (  BVerfG,22.04.1953-BvR162/51 RN20-23) gefordert hat, fand nicht statt.

Das Grundgesetz mit ihren Grundrechten gilt offensichtlich nicht mehr. Ebenso die Menschenrechte die für alle Eurpäern bindend sind, und Teil des internationalen Völkerrechtes ist, gilt in der BRD nicht, weil International das Vertragsrecht höherwertig ist wie die Menschenrechte. Das deutsche Volk hat ja einen angeblich freiwilligen Vertrag mit der BRD, dass sie freiwillig nach den Gesetzen der BRD die auf der Grundlage des Grundgesetzes basiert, leben wollen.

Der Vertrag hat aber nur dann Gültigkeit wenn jeder einzelne Mensch Kenntnis über das Zustandenkommen und auch Kenntnis über die Folgen eines solchen Vetrages hat. Der Rechtsbindungswille muss vorhanden sein, damit ein solcher Vertrag Gültigkeit hat. Da Niemand über die Bedeutungslosigkeit der Menschenrechte der EMRK Kenntnis hat und auch nicht über die Ungleichheit  gegenüber den anderen Europäern, ist das deutsche Volk vorsätzlich arglistig getäucht worden, und somit ist der Vertrag, der auch nach der Wiedervereinigung  weiterbestehen soll, ungültig.  Er kann nach § 119 BGB angefochten werden. Wer nachweislich deutsche Wurzeln hat, kann sich einen Staatsangehörigkeitsausweis bei der Kreisverwaltung ausstellen lassen, damit er nicht aus seiner Heimat vertrieben werden  kann. Ohne Personalausweis, aber mit einen gültigen Reisepass darf man in Deutschland  leben.

Einzelne Menschen sind in der BRD rechtlos. Die legislative Staatgewalt will das so.

Ein Mieter  aus Geilenkirchen hat gewusst, das er straffrei Gebäudeteile verschmutzen darf und straffrei bleibt, weil er durch seine Insolvenz die Verschmutzung nicht beseitigen braucht und auch keinen Schadensersatz leisten muß. Neben den Sachschaden von 40 000,-Euro den er angerichtet hat, hat er auch noch  über 2000,-Euro  Mietschulden  gemacht.  Mein Anwalt hat dagegen nicht unternommen und alle anderen kontktierten Anwälte ( 52 Anwälte) unternahmen nicht dagegen. Seilschaften waren offensichtlich wichtiger.

Die Rechtlosigkeit einzelner Menschen in der BRD erstreckt sich auch in weiten Bereichen des täglichen Lebens. So wurden angeblich Behördenbriefe zugestellt, die ich nicht erhalten habe und auch die gerichtliche Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht Berlin die angeblich als Zustellurkunde verschickt worden war, habe ich nicht erhalten. Durch ein Telefongespräch hatte ich von der Existenz des Urteil erfahren und ich musste eine kostenpflichtige Zweitschrift beantragen.

Des Weiteren wurde von der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle Düsseldorf keinen Hinweis geliefert, dass meine Beschwerde an den damaligen NRW Ministerpräsident (Rechtsträger)  nicht zugestellt wurde. Ich musste dieses Schreiben persönlich erfolgreich zustellen.

In Deutschland gibt es keine demokratische Rechtsordnung mehr, sondern das Zweifachrecht, das von Materalismus, Willkür und Seilschaften geprägt ist, und bewusst vorsätzlich ermöglicht wird, weil die Herrscher der BRD das so wollen.

Vorsätzliche arglichtische Täuchung und Rechtbeugung sind Straftaten im Sinne des Strafrechts, werden aber nicht strafrechtlich verfolgt, weil kein Anwalt und auch Staatsanwaltschaft bereit ist Anzeige zu erstatten.

Die Gleichstellung des deutschen Volkes mit den anderen Europäern wurde uns von den Siegermächten nach der Wiedervereinigung zugesichtert. Offensichtlich will niemand das Volk  aufklären  und  das deutsche Volk soll den Europäern nicht gleichgestellt werden.

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Wortlaut meiner Petition

1. Gesetzesänderungen damit einzelne Bürger nicht mehr den Rechtsweg blockiert werden darf.

2. Strafrechtliche Maßnahmen im Strafgesetzbuch aufnehmen, wenn Grundrechte verletzt werden.

Petition

Sehr geehrte Damen und Herren.,

In Deutschland haben Einzelpersonen kein Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 103 GG), wenn Anwälte dies nicht wollen. Bei Amtsgerichte (Streitwert von >5000,-Euro) bei Land- u. Oberlandgericht und Oberverwaltungsgerichte.  Verwaltungsgerichte kann man zwar anrufen, aber ohne Anwalt werden gegen den Willen des Klägers Einzelrichter die Klage abweisen, damit man einen Anwalt benötigt, der dann den Weg zum Oberverwaltungsgericht blockiert. Somit ist jeder weitere Rechtsweg blockiert. Auch kann man dann weder eine  Verfassungsgerichtsbeschwerde schreiben, noch eine Menschenrechtsbeschwerde, weil man daran gehindert wird, den regulären Rechtsweg zu Ende gehen zu könne, bevor diese Beschwerdewege zugelassen werden. Dadurch ist dann auch der Klageweg zu diesen Gerichten blockiert. Damit sind in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Anwälte fir einzelne Bürger die höchsten Richter auf Erden".

Alle Einzelheiten dieser Angelegenheit finden Sie auf meiner Web.Seite " www.schattenjustiz.de

Den ganzen Antworttext  vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages finden Sie hier.  Ablehnung Petition

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Dieser Textinhalt wurde vorsätzlich vom Petitionsausschuss falsch dargestellt. Mit keinem Wort habe ich die Aufhebung des Anwaltszwanges gefordert und auch der weiteren Sachverhalt wurde vorsätzlich falsch dargestellt. Somit ist diese Petition unsachlich bearbeitet worden und der Bescheid ist laut Bundesverfassungsgericht ungültig .  Was nützt es, wenn  theoretisch etwas zivilrechtlich und strafrechtlich einklagbar ist, wenn es nachweislich in der Praxis nicht anwendbar ist, weil wie beschrieben, Anwälte das verhindern. Durch Willkür und Seilschaften wird die Rechtstaatlichkeit ausgehebelt. Insgesamt wurden 98 Anwälte  erfolglos kontaktiert. Dazu äußerte man sich nicht, Auch habe ich auf meiner Web.Seite  ausführlich beschrieben, dass ich mich erfolglos an die Anwaltskammer Köln gewandt habe.
Die legislative Staatgewalt will keine Änderungen. Auch wollten sie keine weiteren Auskünfte bei mir einholen. Es wurde auch nicht erwähnt, warum Verwaltungsgericht die mit 5 Richtern besetzt sind, bei Klagen die ohne Anwalt durchgeführt werden, gegen den Willen des Klägers Einzelrichter mit der Abweisung der Klage  beauftragt werden. Bei der Gerichtsverhandlung wurde die einzigste Frage die ich dem Richter gestellt habe, nicht beantwortet.
In einem zweiten Verwaltungsgerichtsverfahren sagte der Richter, das meine Beschwerde berechtigt war, ich würde in 7-10Tagen eine für mich positive Entscheidung zugestellt bekommen. Als dann 3 Wochen später das Urteil kam, war es negativ. Eine Tonträgeraufzeichnung wurde nicht als Beweis zugelassen.
Die Rechtstaatlichkeit in der BRD ist bedeutungslos.
Wer als Kläger das " Recht auf rechtlichem Gehör vor Gericht" ( Art. 103 GG) bei weiterführenden Gerichten erwartet, unterliegt der Willkür der Anwälte. Einen für solche Fälle vorgesehenen kostenpflichtigen Notanwalt wird nicht zur Verfügung gestellt.  .
Deshalb ist es ratsam, sich bewusst verklagen zu lassen, damit man auf diese Weise zum Richtertisch gelangt.

Gez. Lorenz Küppers

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