Veröffentlichungen im Tagesspiegel

Rechtsstaatsprinzip oder Machtmissbrauchsprinzip?

Zum Rechtsstaatsprinzip zahlt das Gebot der Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns. Bei unzähligen, vorn Machtapparat gesteuerten Internetadressen wird Propaganda für das angebliche Rechtsstaatsprinzip gemacht.

Wie sieht die Praxis aus?

Vorhersehbar ist lediglich, dass der Machtapparat alle Rechte nach eigenen Interessen auslegt. Nicht einmal das Bundesverfassungsgericht hält sich an das Rechtsstaatsprinzip, obwohl es die Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns wiederholt mit seiner Rechtsprechung vor-geheuchelt hat.

Der Rechtsbehelf, auf den der angebliche Rechtsstaat besonders stolz ist, die Verfassungsbeschwerde, ist in der Realität ein Verfahren voller Stolpersteine, so die Verfassungsrichterin Lübbe-Wolff.

Kaum mehr als ein Prozent der Beschwerden sind erfolgreich. Ist der Kläger nicht anwaltlich vertreten, ist die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %. Das Verfassungsgericht hat, um der völligen Überflutung durch Verfassungsbeschwerden (Anmerkung: wegen Rechtsbrüchen) Herr zu werden, eine Fülle von Voraussetzungen durch Richterrecht eingeführt, die zur Abweisung der Beschwerde führen. Selbst der Experte Zuck, und er ist einer führenden in Deutschland, vermag den Erfolg einer Beschwerde nicht zu prognostizieren (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-Rüdiger-Zuckidp/3406467237).

Beim gepriesenen Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verhält es sich auch so. Die Erfolgsquoten sind überall fallend, aber sicher nicht, weil wir ein Volk von Querulanten sind. Die Chancen beim Glücksspiel sind sicher höher als 0,2 bis 0,3 %, Anstatt sich der Machtapparat mit den Hintergründen beschäftigt und entsprechend mehr Leute dafür einsetzt, werden Bürgerrechte mit wenigen Richtern, die den Aufwand nicht schaffen können, abgeblockt. Das hat auch den Vorteil, dass Menschenrechtsverletzungen vertuscht und geprahlt werden kann, dass es sich um makellose rechtsstaatliche Verhältnisse handelt!

Rechtsklarheit entsteht durch die Ausfertigung und die Verkündung von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Satzungen). Es dürfen keine unzumutbaren Schwierigkeiten bei der Kenntniserlangung bestehen. (vgl. http://wapedia.mobi/de/Rechtssicherheit). Quo vadis, Rechtsstaatsprinzip mit Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlichen Handelns, wenn es nur etwa 2 von 1000 Bürgern schaffen, erfolgreiche Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden einzulegen, weil die Rechtsnormen geheim gehalten werden?

Die führenden Parteien und die Bundesregierung beschäftigen sich kaum mit dem Thema Grundrechte. Die meisten Fragen werden nicht oder mit nichtssagenden Floskeln beantwortet. Antworten sind von selbstgefälliger Grundhaltung dahingehend getragen, als würde es überhaupt keinen Anlass zur Kritik geben, was dem Grundrechte-Report widerspricht (vgl. Jerzy Montag am 03.07.09 im Bundestag, http://www.youtube.corniwatch?v—FYLTR31SZrfik). Der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt, sagte: „Es gibt die Tendenz deutscher Selbstgefälligkeit beim Thema Menschenrechte." http://wvvw.tagesspiegetcle/politik/menschenrechte-in-deutschland-mangelhaft/1434380.htnü So läuft das auch weitestgehend bei Rechtsmitteln und Petitionen von Bürgern gegenüber Behörden und Gerichten ab. Dienstaufsichtsbeschwerden sind bekanntlich "fristlos, formlos und fruchtlos" (vgl. z.B. http://www.odenwald-geschichten.denp-682 , "Brell, Abfassung Dienstaufsichtsbeschwerden, 2006" http://zentrumsforen.netibeschwerdezentrumijustizirrtumiforumiposts/3988.html ).

Auch weitere Rechtsmittel wie die "Gehörsrüge" funktionieren nicht, vgl.
http://www.hoerbuchkids.deihuirnrihomepage/justiziinfo.php?id=134.







Tagesspiegel


Von Jan Dirk Herbermann

UN Menschenrechte in Deutschland mangelhaft

Deutschland hat sich schlechte Noten beim UN-Menschenrechtsrat geholt. Am lautesten beschwerten sich Länder, die selbst nicht gerade für ihre Menschenrechte berühmt sind.

Jan Dirk Herbermann[Genf]

Rassismus, Diskriminierung von Fremden, Umtriebe von Neonazis: Die Vertreter der Bundesregierung mussten sich am Montag vor den Vereinten Nationen herbe Kritik über die Menschenrechtslage in Deutschland anhören. Der UN-Menschenrechtsrat, oberstes globales Gremium gegen Unterdrückung, Folter und Gewalt, hatte die Deutschen erstmals nach Genf geladen – alle anderen UN-Mitglieder müssen sich auch einer Über prüfung stellen. „In Deutschland gibt es Schwierigkeiten“, räumte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Gernot Erler, zu Beginn der Anhörung ein. Er nannte Mängel bei der Integration von Ausländern, bei der Gleichberechtigung von Mann und Frau und rechtsextreme Delikte.

Viele Länder begnügten sich nicht mit diesem Eingeständnis: Iran, Russland, Ägypten, Pakistan, Indien und Kuba bohrten weiter. Der Vertreter des iranischen Gottesstaates sprach von einem „dramatischen Anstieg“ rassistischer Gewalt in Deutschland, der Gesandte der kubanischen Castro-Diktatur prangerte einen Rassismus gegen Roma und Sinti an, und Moskaus UN-Botschafter beschwerte sich über eine Benachteiligung von Einwanderern aus Staaten der Ex-UdSSR. „Das war klar, dass diese Themen kommen würden“, bemerkte ein Diplomat. „Gerade die Länder, die selbst keine weiße Weste in puncto Menschenrechte haben, wettern am lautesten.“

Kritische Worte auch aus Europa

Viel war auch von der deutschen Vergangenheit die Rede. „Deutschland ist ein Land mit einer sehr schwierigen Geschichte“, sagte Erler. Die Verbrechen der Nazis hätten in der Bundesrepublik zu einem klaren Konsens geführt: „Nie wieder.“ Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Peter Altmaier, pflichtete bei. Er sagte zum Thema Holocaust-Leugnung: „Das können und werden wir nicht zulassen.“

Die Deutschen mussten sich auch kritische Worte von befreundeten europäischen Staaten gefallen lassen: Eine niederländische Diplomatin beklagte Fälle „exzessiver Gewalt“ einiger deutscher Strafverfolgungsbehörden, Liechtenstein wollte mehr über das Schicksal von rund 5000 Straßenkindern in der Bundesrepublik wissen, und Dänemark rügte Übergriffe gegen Homosexuelle. Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Bundesregierung ebenfalls. Amnesty International warf Berlin vor, einen Bericht an den Menschenrechtsrat „geschönt“ zu haben. Der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Heiner Bielefeldt, sagte: „Es gibt die Tendenz deutscher Selbstgefälligkeit beim Thema Menschenrechte.“