Startseite Diese Webseite wurde erstellt, weil es
zwei Arten von Zivilrecht gibt, was
nicht öffentlich bekannt gemacht wird. Die
offizielle Rechtsprechung durch die Staatsgewalt,
und die Rechtsprechung durch Rechtsanwälte und Staatsbeamte. Machtmissbrauch
und Willkür ist gängige Praxis in
der BRD, gegen die betroffenen Einzelpersonen wehrlos sind.
Seilschaften,
vorsätzliche arglistige Täuschung und Rechtsbeugung werden nicht
bestraft, weil
diesbezügliche Strafanzeigen ohne Ermittlungsverfahren von den kontaktierten
Staats- und Generalstaatsanwälten abgewiesen
werden. Zivilrechtliche Maßnahmen sind
auch nicht möglich, weil Anwälte sich ebenfalls weigern, in solchen
Fällen
tätig zu werden. (Sie sind ja die Nutznießer). Die Bereitstellung eines
Notanwaltes wird verwehrt, obwohl der Gesetzgeber dies ausdrücklich
vorsieht. Das
Recht auf rechtlichem Gehör vor Gericht (Art.103 GG) wird verwehrt und
auch das
Grundrecht auf wirksame Beschwerde mit
einer sachlichen Bearbeitung und einen sachlichen Bescheid, wird
einzelnen Menschen verwehrt. Art.17&19 Grundgesetz (GG).
Ein diesbezügliches
Verfassungsgerichtsurteil, (BVerfG,22.04.1953-BvR162/51 RN20-23)
in der eine sachliche Bearbeitung und einen
sachlichen Bescheid gefordert wurde, blieb unberücksichtigt.
Petitionen wurden abgewiesen und unsachlich begründet. Das Grundgesetz
mit ihren Grundrechten wird ungestraft ignoriert, und ist somit
bedeutungslos.
(Auch die Art.1Abs3GG. und Art.3 Abs.1 GG). Die
Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die
für alle Europäern bindend ist, wird ebenfalls ignoriert, und wir sind
deshalb nicht gleichberechtig mit den anderen
Europäischen Menschen. Rechtsanwälte dürfen somit ungestraft
den gesamten Rechtsweg
blockieren. Damit sind auch die Wege zum Verfassungsgericht und dem
"Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" (EMRK) blockiert. Anwälte sind für
deutsche Menschen die höchsten Richter auf
Erden.
Der Rechtsverlust wird genau so
schmerzhaft empfunden, wie der Verlust des
eigenen Kindes, dass ermordet worden ist, ohne
dass die Staatsgewalt der BRD den oder dieTäter bestraft. Im Gegenteil,
man wird mit Bossing und Mobbing attackiert, wenn man nach Art. 20
Abs.4 Grundgesetz Widerstand leistet. Da
die Psyche der Menschen in der BRD nicht als verletzliches Körperteil
betrachtet wird, sind alle angegangenen Behörden, Amts- und
Rechtsträger und auch die öffentlichen Medien, mundtod. Sie sind ja
nicht betroffen.
Die Verschmutzung eines
Gebäudeteils eines Miethauses dass von ein Mitabeiter einer
Bundesbehörde
bewohnte wurde, wollte er
nicht selbst
beseitigen (
§249 Abs.1 BGB). Des Weiteren hatte er Mietschulden gemacht, gegen die
die
Anwälte nichts unternahmen und vorsätzlich in strafrechtlicher Weise
verbotene
Maßnahmen gegen mich ergriffen haben, um mir den Rechtsweg zu
blockieren und somit ging ich leer aus. Diese Straftaten
wurden nicht geahndet, weil kein weiterer Anwalt und kein Staatsanwalt
dazu
bereit waren. Auch die Anwaltskammer Köln blieb
untätig.
Da Anwälte keine Bringschuld haben, wie
Handwerker und Kaufleute, kann ihr Fehlverhalten nicht wirklich
geahndet
werden, weil auch hier kein Anwalt eine solche Klage führen würde, und
vor
Gericht Anwaltszwang besteht. Einzelne
Bürger sind der Willkür,
Seilschaften und dem Machtmissbrauch ausgesetzt. Eine
Petition an den deutschen Bundestag, in der gefordert wurde, dass
Menschenrechtsverletzungen in des Strafgesetzbuch aufgenommen werden
soll, wurde ohne plausible Begründung abgelehnt. ( Pet
4-16-07-4500 ) In einer
weiteren von mir gestarten Petition (Pet4-20-07-99999-001361) wurden
Gesetzesänderungen
gefordert. Sie wurde
nach einer aktuellen Stellungnahme der Bundesregierung vom
Ausschussdienst
des Petitionsausschuß des deutschen Bundestages zunächst unsachlich
bearbeitet, weil sie nur den §78 ZPO betrachteten, der geändert
werden sollte, was nicht in Frage kam und von mir auch nicht
gefordert
wurde. Eine Einschränkung des Anwaltszwangs (§78
ZPO) sei nicht sachgerecht, so steht es im Antwortschreiben der
Bundesregierung. Pet4-20-07-3005-001361.
Nach
einem weiteren Beschwerdebrief wurde meine Petition dann doch zwecks
Überprüfung an die Berichterstatter weitergeleitet und
angeblich
intensiv bearbeitet.
Das neue Aktenzeichen lautet
Pet 4-20-07-380-001361
Rechtsanwälte strukturieren und
filtern den Prozessstoff, und gewährleisten
die Chancen - und Waffengleichheiten vor Gericht. Des Weiteren
sollen
sie vor Fehlurteilen und Rechtsverlust schützen, heißt es im
Antwortschreiben der Bundesregierung. In
der
Petition wurden von mir zwar Gesetzesänderungen
gefordert, welche Gesetze, sollte die
legislative Staatsgewalt entscheiden. Sie braucht keine aktuelle
Stellungnahme
der Bundesregierung. Des
Weiteren wurde der Kernpunkt meiner Beschwerde
ignoriert,
in der ich auf meine Rechtlosigkeit hingewiesen habe. Wenn
Anwälte das genaue Gegenteil von dem tun was
im Sinne des geltenen Rechtes und der geltenden Gesetze ist, will die Bundesregierung
trotzdem keine Änderungen
zulassen,
und den Weg zu Gesetzesänderungen blockieren. Die legislative
Staatgewalt soll wegschauen, wenn die Artikel
des Grundgesetzes mit ihren Grundrechten ignoriert werden und somit
bedeutungslos
sind, ebenso die Menschenrechte der Europäischen
Menschenrechtskonvention (Art.
6 und Art 13 EMRK). Materialismus, Willkürrecht und Seilschaften soll
auch weiterhin
möglich sein.
Anwälte brauchen in der Praxis
keine
negativen Folgen befürchten, wenn sie Parteienverrat (Mandantenverrat)
begehen,
denn eine grobe Fahrlässigkeit kann und
will
keiner nachweisen. Das Grundgesetz mit ihren Grundrechten ist dadurch
bedeutungslos.
Fehlurteilen und Rechtsverlust
sollen im
Vorfeld von Anwälten begangen werden, weil die Bundesregierung das so
will. "Mutter
Justitia" soll den "Kopf im Sande
stecken", wie die heutige Rechtsprechung manipuliert und ausgehebelt
wird.
Handelt die Bundesregierung
nach der Wiedervereinigung
noch im Namen des Volkes ohne Verantwortung zu
übernehmen? Das Grundgesetz- und Grundrechtsverletzungen nicht bestraft
werden,
stellt die gesamte Rechtsprechung in Frage, und dass ist nicht der Wille des Volkes.
Der Bundespräsident ist
als Staatsoberhaupt seinem geleisteten "Eid"
verpflichtet, und muss eingreifen, wenn die demokratische
Rechtsordnung in
Gefahr ist. Aber er ließ mitteilten, dass
er nicht zuständig sei.
Die Bundesregierung
darf die immer noch gültige Verfassung nicht ignorieren und
der legislative Staatgewalt vorschreiben, ob Gesetze geändert werden
oder
nicht. Die Dreifachteilung der Staatsgewalt verbietet eine Bevormundung. Das Volk wird von den öffentlichen Medien nicht über die Rechtlosigkeit
einzelner Bürger informiert, weil sie keine Nestbeschmutzer sein wollen
oder
dürfen. Die
demokratische Rechtsstaatlichkeit wird ohne Wissen des Volkes
ausgehebelt,
durch Machtmissbrauch, Willkür und Seilschaften, weil ja angeblich "Chancen - und Waffengleichheiten vor Gericht bestehen soll".
Ebenso soll kein "Rechtsverlust vor
Gericht" stattfinden,
deshalb sollen Anwälte vorher den Rechtsweg
blockieren. Sie sind ja
offensichtlich für
bundesdeutsche Bürger die höchsten Richter auf
Erden, und das soll auch so bleiben.. Einzelne Bürger werden
nicht als Menschen betrachtet, sondern als "rechtlose Sache" die von
Anwälten abgeurteilt werden und die erhalten
dafür auch noch die
Anwaltshonorare von den betroffenen Menschen. Inhaftierte Massenmörder und
Kinderschänder haben
mehr Rechte wie einzelne Menschen in Deutschland. Die Psyche der
Menschen wird nicht
als
menschlicher Körperteil betrachtet und existiert deshalb auch nicht für
die
Staatsgewalt der BRD und der Bundesregierung. In weiteren Links ist die gesamte
Angelegenheit ausführlich beschrieben.
Am 2.12.2021 wurde der Empfang meiner oben beschriebenen
Petition schriftlich bestätigt. Nach
mehrfachem Schriftwechsel und Änderungen des Aktenzeichens wurde mir
mit dem Schreiben vom 17.02.2022 versichert, dass meine Petition
möglichst zeitnahe durch eine parlamentarische Prüfung bearbeitet
wird, und ich würde eine Nachricht erhalten.
Am 23.06.2022 bekam ich ein
Schreiben, in der ich von der Weiterleitung
meiner Petition an den Berichterstattern des Petitionsausschussens des
deutschen Bundestag
berichtet wurde. Diese werden sich intensiv mit meinem Anliegen
befassen, und anschließend wird meine Petition dem gesamten
Petitionsausschuss und dem Plenum des Deutschen Bundestag zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Am 19.12.2022 wurde meine
Petition ( Pet4-20-07-380-001361 )
abgewiesen. Der Petitionsausschuß erkannte, dass keinen
gesetzgeberischen,
insbesondere keinen strafgesetzgeberischen Handlungsbedarf erforderlich
sei.
Mit der Falschbehauptung,
ich hätte die Abschaffung des Anwaltszwang
(vor weiterführenden Gerichten) gefordert und auch die Beschwerde, dass
Anwälte ungestraft den Rechtsweg blockieren dürfen, weil die damit
verbundene Straftat ( Mandantenverrat) nicht wirklich eingeklagt werden
kann, wurde
die Petition abgewiesen. Ebenso äußerte
man sich nicht zu meiner Aussage, dass nach der Wiedervereinigung
Rechtsanwälte in der BRD praktisch ungestraft sich als höchte Richter
auf Erden betätigen und damit auch Verfassungsbeschwerden und
Menschenrechtsbeschwerden abgewiesen werden, weil diese Beschwerden nur
zugelassen werden, wenn der reguläre Rechtsweg zu Ende gegangen worden
ist, was aber durch die Blockierung des regulären Rechtsweg verhindert
wird. Meine weiteren diesbezöglichen schriftlichen Hinweise auf die
Falschbehauptungen wurden ignoriert. Eine sachliche
Bearbeitung
und ein sachlicher
Bescheid, wie es das Bundesverfassungsgericht im
Urteil ( BVerfG,22.04.1953-BvR162/51 RN20-23)
gefordert hat, fand nicht statt.
Das
Grundgesetz mit ihren
Grundrechten gilt offensichtlich nicht mehr. Ebenso die
Menschenrechte die für alle Eurpäern bindend sind, und Teil des
internationalen Völkerrechtes ist, gilt in der BRD nicht, weil
International das Vertragsrecht höherwertig ist wie die Menschenrechte.
Das deutsche Volk hat ja einen angeblich freiwilligen Vertrag mit der
BRD, dass
sie freiwillig nach den Gesetzen der BRD (die auf der Grundlage des
Grundgesetzes basiert), leben wollen.
Der
Vertrag hat aber nur dann Gültigkeit wenn jeder einzelne Mensch
Kenntnis über das Zustandenkommen und auch Kenntnis über die Folgen
eines solchen Vetrages hat. Der Rechtsbindungswille
muss vorhanden sein, damit ein solcher Vertrag Gültigkeit hat. Da
Niemand über die Bedeutungslosigkeit der Menschenrechte der EMRK
Kenntnis hat und
auch nicht über die Ungleichheit gegenüber den anderen Europäern,
ist
das deutsche Volk vorsätzlich arglistig getäucht worden, und somit ist
der
Vertrag, der
auch nach der Wiedervereinigung weiterbestehen soll, ungültig.
Er kann nach § 119 BGB angefochten werden. Wer nachweislich deutsche
Wurzeln hat, kann sich einen Staatsangehörigkeitsausweis bei der
Kreisverwaltung ausstellen
lassen, damit er nicht aus seiner Heimat vertrieben werden kann.
Ohne Personalausweis, aber mit einen gültigen Reisepass darf man in
Deutschland leben.
Einzelne Menschen sind in
der BRD rechtlos. Die legislative Staatgewalt will das so.
Der Mitarbeiter einer
Bundesbehörde der damal als Mieter in unserem Mietshaus wohnte
und wusste, das er Gebäudeteile verschmutzen darf
und straffrei bleibt, weil er durch seine Insolvenz die
Verschmutzung nicht beseitigen braucht und auch keinen Schadensersatz
leisten muß. Neben den Sachschaden
von 40 000,-Euro den er
angerichtet hat, hat er auch noch über 2000,-Euro
Mietschulden
gemacht. Mein Anwalt hat dagegen nicht unternommen und alle
anderen kontktierten Anwälte unternahmen auch nicht dagegen.
Seilschaften
waren offensichtlich wichtiger.. Die
Rechtlosigkeit einzelner Menschen in der BRD erstreckt sich auch in
weiten Bereichen des täglichen Lebens. So wurden angeblich
Behördenbriefe zugestellt, die ich nicht erhalten
habe und auch die gerichtliche Entscheidung vom Oberverwaltungsgericht
Berlin die angeblich als Zustellurkunde verschickt worden war, habe ich
nicht erhalten. Durch ein Telefongespräch hatte ich von der Existenz
des Urteil erfahren und ich musste eine kostenpflichtige Zweitschrift
beantragen. Des
Weiteren wurde von der Gerichtsvollzieher-Verteilerstelle Düsseldorf
keinen Hinweis geliefert, dass meine Beschwerde an den damaligen NRW
Ministerpräsident
(Rechtsträger) Armin Laschet nicht zugestellt wurde. Ich musste
dieses
Schreiben persönlich erfolgreich zustellen. In Deutschland gibt es keine
demokratische Rechtsordnung mehr, sondern das Zweifachrecht,
das von Materalismus, Willkür und Seilschaften geprägt ist, und bewusst
vorsätzlich ermöglicht wird, weil die Herrscher der BRD das so wollen.
Vorsätzliche
arglichtische Täuchung und Rechtbeugung sind Straftaten im Sinne des
Strafrechts, werden aber nicht strafrechtlich verfolgt, weil kein
Anwalt und auch kein Staatsanwaltschaft bereit ist eine diesbezügliche
Anzeige zu bearbeiten.
Die
Gleichstellung des deutschen Volkes mit den anderen Europäern wurde uns
von den Siegermächten nach der Wiedervereinigung zugesichtert.
Offensichtlich will niemand das Volk aufklären und
das deutsche Volk soll den Europäern nicht
gleichgestellt werden.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Wortlaut meiner Petition
1.
Gesetzesänderungen damit
einzelne Bürger nicht mehr den Rechtsweg blockiert werden darf.
2. Strafrechtliche
Maßnahmen
im Strafgesetzbuch aufnehmen, wenn Grundrechte verletzt werden.
Petition Sehr geehrte Damen
und Herren.,
In Deutschland haben
Einzelpersonen kein Recht auf rechtliches Gehör vor Gericht (Art. 103
GG), wenn
Anwälte dies nicht wollen. Bei Amtsgerichte (Streitwert von
>5000,-Euro) bei Land- u. Oberlandgericht und
Oberverwaltungsgerichte. Verwaltungsgerichte
kann man zwar anrufen, aber ohne
Anwalt werden gegen den Willen des Klägers Einzelrichter die Klage
abweisen,
damit man einen Anwalt benötigt, der dann den Weg zum
Oberverwaltungsgericht
blockiert. Somit ist jeder weitere Rechtsweg blockiert. Auch kann man
dann
weder eine Verfassungsgerichtsbeschwerde schreiben, noch eine
Menschenrechtsbeschwerde, weil man daran gehindert wird, den regulären
Rechtsweg zu Ende gehen zu könne, bevor diese Beschwerdewege zugelassen
werden.
Dadurch ist dann auch der Klageweg zu diesen Gerichten blockiert. Damit
sind in
der Bundesrepublik Deutschland (BRD) Anwälte
fir einzelne Bürger
die höchsten
Richter
auf Erden".
Alle Einzelheiten dieser Angelegenheit finden
Sie auf
meiner Web.Seite " www.schattenjustiz.de Den ganzen Antworttext vom
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages finden Sie hier. Ablehnung Petition ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Dieser
Textinhalt wurde vorsätzlich vom Petitionsausschuss falsch dargestellt.
Mit
keinem Wort habe ich die Aufhebung des Anwaltszwanges gefordert und
auch der weiteren Sachverhalt wurde vorsätzlich falsch dargestellt.
Somit
ist diese Petition unsachlich bearbeitet worden und der Bescheid ist
laut Bundesverfassungsgericht ungültig . Was nützt es, wenn
theoretisch etwas zivilrechtlich und strafrechtlich einklagbar ist,
wenn es nachweislich in der Praxis
nicht anwendbar ist, weil wie beschrieben, Anwälte das verhindern.
Durch Willkür und Seilschaften wird die
Rechtstaatlichkeit ausgehebelt. Insgesamt wurden 112 Anwälte
erfolglos
kontaktiert. Dazu äußerte man sich nicht, Auch habe ich auf meiner
Web.Seite ausführlich beschrieben, dass ich mich mehrfach erfolglos
an die
Anwaltskammer Köln gewandt habe.
Die legislative Staatgewalt will keine Änderungen. Auch wollten sie
keine weiteren Auskünfte bei mir einholen. Es wurde auch nicht erwähnt,
warum Verwaltungsgericht die mit 5 Richtern besetzt sind, bei Klagen
die ohne Anwalt durchgeführt werden, gegen den Willen des Klägers ein
Einzelrichter mit der Abweisung der Klage beauftragt werden. Bei
der Gerichtsverhandlung beim Verwaltungsgericht Berlin wurde die
einzigste Frage die ich dem Richter
gestellt habe, nicht beantwortet. Sie lautete " Warum haben wir nach
der Wiedervereinigung in Deutschland nicht die gleichen Rechte wie alle
anderen Europäer".
In einem zweiten Verwaltungsgerichtsverfahren in Düsseldorf sagte der
Richter, das
meine Beschwerde berechtigt war, ich würde in 7-10 Tagen eine für mich
positive Entscheidung zugestellt bekommen. Als dann 3 Wochen später das
Urteil kam, war es negativ. Eine Tonträgeraufzeichnung wurde nicht als
Beweis zugelassen. Ich gehe davon aus, dass das Urteil, das mir
schriftlich zugestellt wurden, nicht von dem Richter stammt. der mir in
der mündlichen Verhandlung eine für mich positive Entscheidung
versprochen hat. Da ich keine Möglichkeit sehe, dies zu überprüfen,
weil ich keine Vergleichsmöglichkeit habe, die handschriftlich
Unterschrift vergleichen zu lassen, muß ich mit dem Zweifel leben.
Die Rechtstaatlichkeit in der BRD ist bedeutungslos. Wer als
Kläger das " Recht auf rechtlichem Gehör vor Gericht" ( Art. 103 GG)
bei weiterführenden Gerichten erwartet, unterliegt der Willkür der
Anwälte. Einen für solche Fälle vorgesehenen kostenpflichtigen
Notanwalt wird nicht zur Verfügung gestellt. . Deshalb ist es
ratsam, sich bewusst verklagen zu lassen, damit man auf diese Weise zum
Richtertisch gelangt.
Eine erneute Petition an den Deutschen
Bundestag vom 21.04.2023, (Pet
4-20-07-10301-018141) die öffentlich zum Mitzeichnen geschrieben wurde,
habe ich folgedes gefordert, 1. Sachliche Bearbeitung und einen
sachlichen Bescheid einer Petition, 2. Die Möglichkeit Beschwerde
(Einspruch) gegen eine abgewiesene Petition einlegen zu können. Diese
Petition wurde nicht veröffentlich, damit niemand "Mitzeichnen" kann. Am
26.04.2024 wurde auch diese Petition abgewiesen, weil der
Petitionsauschuss des Deutschen Bundestages keine Veranlassung zum
Tätigwerden sieht. Damit werden auch weiterhin, (mit Billigung der
Staatsgwalt), Rechtsanwälte für die Menschen in Deutschland die
höchsten Richter auf Erden sein. Das Grundgesetz mit ihren Grundrechten
sind damit auch weiterhin bedeutungslos. Ebenso die Menschenrechte, die
für alle Europäer bindend sind, gelten nur in Willkürweise. Die
Blockierung aller Rechtswege für die Menschen in Deutschland ist
Menschenrechtsverletzung die die Staatsgewalt der BRD ausdrücklich
billigt. Das dieser Rechtsverlust durch Anwälte verhindert werden soll,
gilt offensichtlich nicht, wenn Materialismus, Willkür und
Klüngel wichtiger sind.
Gez.
Lorenz Küppers
|